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Weltreise to go 12: Krankenversicherung auf Reisen und zu Hause

Tipps zur Krankenversicherung im Ausland und in Deutschland

Ja, die Krankenversicherung. Das bürokratische Deutschland macht es dir nicht leicht, wenn du mal für eine Zeit aussteigen möchtest. Aber deshalb solltest du dich auf keinen Fall von deinem Vorhaben abhalten lassen!

Kurz für alle Neueinsteiger: Ich habe meinen Job gekündigt und werde vier Monate auf Reisen gehen. Warum, wieso, weshalb, ich gekündigt habe, erfährst du in diesem Beitrag: Sabbatical oder Kündigung?

Und wie das mit dem Arbeitsamt so läuft, kannst du hier nachlesen: Arbeitsamtkram

 

Jetzt zunächst zur Auslandskrankenversicherung.

 

Auslandskrankenversicherung

Grundsätzliches

Möchtest du länger als 6 Wochen verreisen, musst bzw. solltest du unbedingt eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung (LAKV) abschließen. Die normale Auslandskrankenversicherung für ca. 8€ im Jahr, reicht dann nicht mehr!

Natürlich solltest du immer davon ausgehen, dass nichts passieren wird (positiv denken), aber für den Ernstfall sollte vorgesorgt sein. Sonst kann es sehr, sehr teuer werden, wenn Ärzte oder Krankenhäuser privat bezahlt werden müssen.

 

Welche LAKV soll ich nehmen?

Es gibt sehr viele Anbieter von LAKVs und man muss sich schon ein wenig damit beschäftigen. Die Anbieter, die am häufigsten von Langzeitreisenden ausgewählt werden, sind:

Hanse Merkur

STA-Travel

ADAC

Travel Secure

 

Was kostet eine LAKV?

Die Kosten sind abhängig von drei Faktoren:

  1. Wie lange reise ich? Bis zu einem Jahr oder länger? Je länger, desto teurer.
  2. Sind USA und Kanada mit dabei? Wenn ja, wird es teurer, weil die medizinische Versorgung dort einfach deutlich mehr kostet, als anderswo auf der Welt.
  3. Das Alter. Je älter, desto höher sind die Beiträge.

 

In unserem Fall reisen wir vier Monate (also unter einem Jahr), lassen USA/Kanada aus und sind bei Reiseantritt 41, 37 und 6 Jahre alt.

Da liegen die LAKVs bei ca. 1€ pro Person und Tag.

 

Worauf muss ich achten?

1. Versicherungsdauer

Du solltest schon wissen, ob du 1 Jahr oder länger unterwegs sein wirst. Die meisten Versicherungen können nicht von unterwegs aus verlängert werden.

 

2. Selbstbeteiligung

Manchmal zahlt die LAKV erst ab dem Betrag einer Selbstbeteiligung. Also darauf achten, wenn du das nicht möchtest.

 

3. Krankenrücktransport nach Deutschland

Dieser sollte auf jeden Fall mit drin sein. Ist er aber eigentlich auch immer. Natürlich ist das ein sehr unwahrscheinlicher Fall, dass du dieses in Anspruch nehmen musst. Aber wie gesagt, vorgesorgt sollte immer sein.

Da du bei einem solchen Transport vermutlich nicht alleine sein möchtest, solltest du noch darauf achten, dass auch für eine Begleitperson der Rücktransport gezahlt wird. Leider wird das kaum angeboten, aber mindestens sollte das bei minderjährigen Kindern (bis 17 Jahre) mit dabei sein. (Wenn du mit Kind unterwegs bist.)

 

4. Zahnbehandlungen

Kann ja immer mal passieren, dass man plötzlich Zahnschmerzen bekommt. Das sollte also auch abgedeckt sein. Genauso wie einfache Zahnfüllungen, Reparaturen und Zahnersatz bei Unfällen. Zähne sind teuer.

 

Wichtig zu wissen

Die LAKV endet ab dem Zeitpunkt, ab dem du wieder in Deutschland bist. Die wenigsten haben einen Zwischenaufenthalt in Deutschland mit dabei.

Und mal angenommen man wird auf Reisen krank, kommt ins Krankenhaus und muss rücktransportiert werden (absoluter worst case, der nicht eintritt … positiv denken), dann endet die LAKV sobald man im deutschen Krankenhaus angekommen ist.

Wer dann krank und nicht in Deutschland krankenversichert ist, hat erst mal schlechte Karten. Aber auch dafür gibt es eine Lösung. Folgt weiter unten.

 

Vergleich der Langzeit-Auslandskrankenversicherungen

An dieser Stelle bin ich mal faul und verweise auf einen sehr guten Beitrag vom Blog Geh mal Reisen. Dort ist alles noch mal ausführlich erklärt 🙂

 

Für welche LAKV haben wir uns entschieden?

Für keine der oben angegebenen 😀

Aber wenn, dann hätten wir die von der Hanse Merkur genommen. Warum? Weil alles abgedeckt ist, was uns wichtig war und auch der Preis von 1,15€ pro Person und Tag in Ordnung ist. (Insgesamt wären das dann bei uns 393€ gewesen.)

Wir haben uns aber schlussendlich für die Envivas entschieden. Die Envivas ist ein Kooperationspartner der Techniker Krankenkasse (TK) und auch nur für Mitglieder der TK möglich. Da wir alle drei in der TK sind, bisher immer zufrieden waren und die Leistungen sich im Vergleich zur Hanse Merkur und für unsere Ansprüche nicht großartig unterscheiden, es aber noch günstiger für uns wird, haben wir die genommen.

Wir zahlen nun 0,89€ pro Tag und Person und kommen somit auf 304€.

 

Unterschied zur Hanse Merkur

(Anmerkung: Ich bin keine Expertin und kann nicht garantieren, dass ich alle Unterschiede herausgefunden habe. Man muss viel Kleingedrucktes lesen …)

 

Vorteil Envivas

  • Unfallbedingter Zahnersatz wird bis zu 2.500€ übernommen. Von der Hanse Merkur nur bis 500€.

 

Vorteil Hanse Merkur (die uns aber nicht ganz so wichtig waren)

  • Übernahme der Telefonkosten bei Anruf der Notfallrufnummer bis 25€.
  • Übernahme der Kosten für die Verlängerung des Hotelaufenthalts, wenn einer der Versicherten ins Krankenhaus muss. (Wenn wir irgendwo länger bleiben müssen, kürzen sich die Unterkunftskosten, die noch kommen. Gleicht sich also wieder aus. Wir sind ja zeitlich festgelegt. Und die letzte Unterkunft wird in Porto sein. Von da aus wäre es auch nicht weit bis nach Hause.)
  • Wenn der Versicherte länger als 5 Tage im Krankenhaus ist, wird die Reise einer nahestehenden Person zu der versicherten Person organisiert und bezahlt. (Wäre vor allem für Alleinreisende wichtig.)
  • Es wird Krankenhaustagegeld (50€/Tag) gezahlt, wenn man auf die Kostenerstattung für die stationäre Heilbehandlung verzichtet. (Vermutlich werden aber die Kosten immer höher sein, als das Krankenhaustagegeld.)
  • Wenn die Rückreise nach Deutschland früher ist, als geplant, bekommt man den zu viel gezahlten Beitrag zurück. (Macht bei Reisen Sinn, die länger als 6 Monate gehen und bei denen man noch nicht genau weiß wie lange sie überhaupt dauern. Da könnte man im worst case ne Menge sparen. Für uns aber eher uninteressant.)

 

Das hätten wir also, aber wie sieht es mit der Krankenversicherung (KV) zu Hause aus?

 

 

Krankenversicherung in Deutschland

Was tun mit der KV, wenn der Job gekündigt wurde und eine längere Reise ansteht?

Auch mit dieser Frage muss man sich leider beschäftigen.

Hier mal die Fakten (Anmerkung: Ich bin immer noch keine Expertin, ich habe selbst recherchiert und mit meiner Krankenkasse gesprochen und das gebe ich hier wieder. Erkundige dich bitte unbedingt selbst bei deiner Krankenkasse!):

 

Krankenversichert über das Arbeitsamt

Wenn du dich nicht in Deutschland aufhältst, stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung (vorausgesetzt du hast dich überhaupt beim Arbeitsamt gemeldet) und dann hast du auch keinen Anspruch auf ALG I und somit auch nicht auf Leistungen wie z.B. die Krankenversicherung. Du bist also für deine Zeit im Ausland in Deutschland nicht krankenversichert. Ist jetzt erst mal nicht tragisch, denn du bist ja auch nicht in Deutschland und du hast ja eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung abgeschlossen.

 

Das Enden deiner Langzeit-Auslandskrankenversicherung

Wenn du von der Reise wieder kommst, endet deine LAKV. Dann gehst du direkt wieder zum Amt, dich arbeitslos melden, hast Anspruch auf Leistungen (wenn du vorher alles richtig gemacht hast) und bist dann über das Arbeitsamt krankenversichert. (Oder aber du hast direkt wieder einen sozialversicherungspflichtigen Job, dann ist ja eh alles easy.)

 

Krankenversicherungspflicht

Wenn du mit dem Arbeitsamt nichts zu tun haben möchtest und auch keinen Job hast, musst du dich für die Zeit zwischen Jobende und Reisebeginn (sofern da länger als ein Monat dazwischen liegt, denn für diese Zeit gilt die Nachversicherungspflicht seitens der KV, siehe weiter unten) sowie nach der Reise freiwillig (gesetzlich oder privat) versichern, denn in Deutschland gilt die Krankenversicherungspflicht. Ohne Einkommen kostet die freiwillige Versicherung (wenn du vorher gesetzlich versichert warst) 180€ im Monat (wurde mir von der TK gesagt).

 

Worst Case 1:

Du meldest dich nach deiner Rückkehr beim Arbeitsamt, hast aber aus welchen Gründen auch immer keinen Anspruch auf Leistungen (besser du meldest dich schon vor der Reise dort). Dann musst du dich freiwillig versichern. Das kostet dann eben diese o.g. 180€ im Monat.

 

Worst Case 2:

Du kommst zurück nach Deutschland, bist aber auf der Reise krank geworden und musst in Deutschland ins Krankenhaus. Du kannst also keinen Job annehmen (über den du evtl. versichert wärst) und du kannst dich auch nicht beim Arbeitsamt melden (weil du ja im Krankenhaus liegst), dann musst du dich auch erst mal freiwillig versichern. Wenn du dann gesund bist, zum Amt gehst und über das Amt versichert bist, muss die KV dich wieder aufnehmen und dich auch rückwirkend versichern (nach aktueller Gesetzeslage, Stand: Dezember 2017).

Tipp: Du schreibst eine Vollmacht für eine dir nahestehende Person, die diese Person bevollmächtigt sich um deine Krankenkassenangelegenheiten zu kümmern, für den Fall, dass du es nicht selbst kannst. Denn auch deine freiwillige Versicherung müsstest du ja selbst unterschreiben. Die bevollmächtigte Person meldet sich dann bei deiner Krankenkasse und klärt alles für dich.

 

Was tun mit der KV?

Du musst deiner KV Bescheid sagen, dass du deinen Job gekündigt hast und auf Reisen gehst (und somit auch nicht über das Arbeitsamt versichert bist). Wenn du nichts tust, wird deine KV dich automatisch pflichtversichern. Und das ist richtig teuer. Dann zahlst du die Beiträge, die während deiner Jobtätigkeit automatisch von deinem Bruttogehalt abgegangen sind (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil). Es gibt nun zwei Möglichkeiten mit der KV umzugehen. Du kündigst deine KV oder du schließt einen Anwartschaftsvertrag ab.

 

Kündigung

Wenn du auf deiner Reise keine KV-Kosten für Deutschland haben möchtest, solltest du kündigen. Du bist ja eh nicht in Deutschland. Du darfst aber nur dann kündigen, wenn du beweisen kannst, dass du nicht in Deutschland bist und eine LAKV abgeschlossen hast. Kannst du ja dann. Wenn du wieder kommst, muss deine KV dich nach aktueller Gesetzeslage wieder aufnehmen (wenn du vorher gesetzlich versichert warst; bei freiwillig und privater Versicherung gelten andere Richtlinien). Noch vor ein paar Jahren war das anders, da gab es diese Garantie für gesetzlich Versicherte nicht und es war besser einen Anwartschaftsvertrag abzuschließen.

 

Nachversicherungspflicht

Deine KV muss dich bis zu 4 Wochen ab dem Zeitpunkt, wo du arbeitslos bist, nachversichern. Auch, wenn du deine KV gekündigt hast. Kündigen kann man übrigens immer nur zum Monatsende.

Bsp.: Du kündigst deinen Job zum 31.3. Das heißt ab dem 1.4. bist du arbeitslos. Deine Reise startet am 15.4. Du kündigst deine KV also zum 31.3. Vom 1.4. bis zum 15.4. (deine LAKV beginnt erst ab dem Betreten von nicht-deutschem Boden) bist du also noch bei deiner KV in Deutschland versichert (Nachversicherungspflicht). Egal, ob du Leistungen vom Amt beziehst oder nicht.

 

Anwartschaftsvertrag

Das bedeutet, dass deine Krankenversicherung ruht. Du bist aber weiterhin Mitglied und sicherst dir sozusagen deinen Platz. Kostet allerdings auch um die 55€ im Monat. Anspruch auf Leistungen hast du aber nicht! Die Krankenversicherungen versuchen natürlich dir das zu verkaufen und machen dir Angst mit „die Gesetzeslage in Deutschland könne sich ja, während du weg bist, verändern“. Ja klar, kann sie, aber wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit? Genau, minimal. Wenn du vorhast 5 Jahre wegzubleiben, könnte man darüber nachdenken, aber bei ein paar Monaten? Eher unwahrscheinlich. Sie versuchen es trotzdem. Also, du brauchst den Anwartschaftsvertrag nicht, wenn du gesetzlich versichert warst. Denn deine KV muss dich hinterher wieder aufnehmen. Anders sieht es bei freiwillig und privat Versicherten aus. Einen sehr guten Beitrag zu dem Thema hat Sebastian Kühn von wireless life geschrieben. Schau da mal rein. Da steht alles ausführlich geschrieben inkl. Bestätigung einer Expertin.

 

Zusatzinfo

Das zur KV hier kannst du vergessen, wenn dein Partner, der mit dir reist und der ein Sabbatical macht (sich also nirgendswo abmelden muss) und mit dem du verheiratet bist, dich über seine KV mitversichern kann. Wir sind nicht verheiratet und deshalb muss ich da nun durch.

Wichtig: Meine Tochter war bisher über mich mitversichert. Das haben wir aber geändert, weil auch sie sonst nicht in Deutschland krankenversichert gewesen wäre. Sie ist nun über Tobias mitversichert.

 

Was habe ich gemacht?

Ich habe meine KV in Deutschland gekündigt. Das kann man jederzeit tun, eine Frist gibt es, zumindest für gesetzlich Versicherte, nicht. Du kannst aber immer nur zum Monatsende kündigen. Also immer zum 30. bzw. 31. des aktuellen Monats.

 

Wie habe ich das gemacht?

Ich habe mein Kündigungsschreiben per Post (ginge aber auch per Mail) an die entsprechende Adresse geschickt und als Nachweis meine Bestätigung der abgeschlossenen Langzeit-Auslandskrankenversicherung sowie eine Kopie des ersten Flugtickets angehängt. Ich habe zum 31.1.2018 meinen Job gekündigt und bin ab dem 1.2.2018 arbeitslos. Am 3.2.2018 beginnt unsere Reise. Ich habe also zum 31.1.2018 meine KV gekündigt. Vom 1. bis 3.2. bin ich noch nachversichert bei der TK.

Wenn ich von der Reise wiederkomme, melde ich mich beim Arbeitsamt und bin dann über das Arbeitsamt bei meiner alten KV versichert (die mich ja nach aktueller Gesetzeslage wieder aufnehmen muss). Ich muss mich aber bei meiner KV melden, sagen, dass ich wieder da bin und das Rückflugticket nach Deutschland vorweisen. Dann bekomme ich ein Anmeldeformular zugeschickt, was ich ausfülle und mich so wieder bei der KV anmelde.

Laut TK läuft das dann so: Ich komme am 27. Mai wieder. Das ist ein Sonntag. Am Montag, den 28.Mai muss ich mich sowohl beim Arbeitsamt als auch bei der TK melden und bin dann auch ab dem 28. Mai wieder versichert. Den 27. Mai muss ich vermutlich noch selbst zahlen. Das werde ich dann mal sehen.

 

 

 

Ich hoffe, ich konnte dir einen ganz guten Überblick verschaffen. Aber wie gesagt, erkundige dich auf jeden Fall noch mal selbst bei deiner Krankenversicherung!

 

Meine weiteren Erfahrungswerte hierzu werde ich natürlich noch ergänzen.

 

 

Nachtrag Juni 2018 – Zurück von der Weltreise

Erstmal vorweg: Es hat alles genauso geklappt wie ich es oben geschrieben habe. Ich bin am Sonntag, 27. Mai wieder gekommen und war am 28. Mai dann direkt bei der Agentur für Arbeit (ich habe mittlerweile gelernt, dass es so heißt und nicht  mehr “Arbeitsamt”).

Ist nicht so toll, wenn man nach so einer Reise wiederkommt und erst mal direkt zum Amt muss. Aber dafür ist man dann auch versichert und muss nicht alles selbst zahlen. Aber du musst natürlich nicht zum Amt. Da besteht keine Pflicht. Nur dann, wenn du Geld haben möchtest bzw. es für die Übergangszeit bis zum neuen Job oder whatever auch brauchst.

Ich bin am 28. Mai ohne Termin hingegangen und wurde wieder angemeldet. Das war ganz easy und hat nicht lange gedauert. Direkt danach habe ich bei meiner Krankenkasse angerufen und gesagt, dass ich wieder da bin. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass ich ein Anmeldeformular zugeschickt bekomme, dass ich ausgefüllt zurückschicken soll. Das wars.

Das Anmeldeformular kam zwei Tage später schon an und ich habe u.a. angegeben, dass ich Leistungen vom Amt beziehe. Die Höhe der Leistungen muss man auch angeben, aber da ich das noch nicht wusste, habe ich “ist noch in Bearbeitung” in die Spalte geschrieben. Und zack wieder zurückgeschickt.

Einen Tag später kam schon der Bewilligungsbescheid von der Agentur für Arbeit (übrigens musste ich den Antrag auf ALG I noch mal ausfüllen; das ist etwas unsinnig, aber so ist das mit der Bürokratie).

Von der Krankenkasse kam dann erst mal nichts. Zwischenzeitlich hatte ich eine Vorsorgeuntersuchung beim Arzt und habe da einfach meine alte Karte mitgenommen, die ich noch hatte. Hat funktioniert.

Aber nach zwei Wochen kam dann auch die Bestätigung der Krankenkasse (inkl. neuer Karte), dass ich wieder Mitglied bin. Und zwar ab dem 28.5. Den 27.5. musste ich also nicht nachzahlen.

 

Fazit

Hat alles super easy geklappt. Kann man also mal machen 😉

 

 

Liebe Grüße

Romy

 

 

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2 Gedanken zu „Weltreise to go 12: Krankenversicherung auf Reisen und zu Hause

  1. Kommentar zur Nachversicherungspflicht. Bei mir hat das so nicht geklappt. Mein Vorgehen war so wie hier beschrieben. Ich habe meinen Job zum 31.12 gekündigt. Ab dem 1.1 bin ich also arbeitslos. Meine Reise startet am 12.01. Meine KV habe ich zum 31.12 gekündigt (TK). Jetzt stellt sich heraus, dass diese “Nachversicherungspflicht” aufgrund des anstehenden Auslandsaufenthaltes nicht greift. Ich bin laut TK nicht versichert.

    1. Hallo Johanna,
      vielleicht wurde das in der Zwischenzeit geändert? Das hätte dir die TK eigentlich rechtzeitig sagen müssen, denn sie wussten ja bestimmt von deiner Reise und wann sie startet? Zumindest darf man ja die KK nicht einfach kündigen, ohne einen Nachweis zu liefern, dass man eine Auslandsversicherung hat.
      Bist du denn bei der Arbeitsagentur gemeldet für die Zeit bis zur Abreise? Dann bist du nämlich darüber krankenversichert. Liebe Grüße!

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