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Weltreise to go: 2.b Arbeitsamtkram

Arbeitsamt

So, ich habe also gekündigt und ich werde eine Weltreise machen und somit eine längere Zeit nicht da sein. (Wie es zur Kündigung kam, kannst du gerne unter Weltreise to go 2.a – Die Sache mit dem Job nachlesen.)

Was ist also zu tun und zu beachten?

  1. Spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses oder aber, wenn man es erst später erfährt/weiß drei Tage, nachdem man gekündigt hat, muss man sich arbeitsuchend melden. Denn man braucht ja bald einen neuen Job. Und außerdem ist das die erste Voraussetzung dafür später Arbeitslosengeld zu bekommen! Das geht alles online unter folgendem Link: Arbeitsagentur. Dort muss man schon so ein paar Fragen beantworten. Z.B. ab wann genau man arbeitslos sein wird, ob man sich schon bewirbt, ob man ein Interesse an Weiterbildungen hat etc. Ich habe hier bspw. auch schon eingetragen, dass ich vorhabe eine längere Reise zu machen. Lieber von Anfang an die Wahrheit sagen, sonst gibt’s nur unnötigen Ärger.
  1. Daraufhin meldet sich das Arbeitsamt und vereinbart einen Termin. Denn sie wollen dich ja so schnell wie möglich wieder zu einem Job bringen. Dass du diesen erst mal nicht haben willst, weil du ja eine große Reise machst, das musst du dann in diesem Gespräch noch mal besprechen. Mir steht das noch bevor und ich hoffe, dass alles ohne Probleme über die Bühne gehen wird. Ich werde berichten. Man muss aber unbedingt persönlich hin, sonst wird Schritt 1. die Arbeitsuchendmeldung, nicht wirksam.
  1. Weitere Facts:
  • Wenn du selbst kündigst, bekommst du die ersten drei Monate kein ALGI (es sei denn du kündigst aus Krankheitsgründen, dann musst du dem Amt aber ein ärztliches Gutachten vorlegen). Kleine Strafe sozusagen, denn warum gibst du auch deinen Job auf?! Sei doch froh einen zu haben. Ts, ts, ts.
  •  Wenn du gar nicht in Deutschland bist, sondern irgendwo anders auf der Welt, bekommst du auch kein Geld. Denn du stehst dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung. Das ALGI soll ja nur zur Überbrückung für die Zeit zwischen dem alten und dem neuen Job sein. Und nicht dafür, die Reise zu finanzieren. Deshalb ist es wichtig, sich vor der Reise von arbeitsuchend wieder abzumelden. Weil, du bist ja nicht arbeitsuchend, weil du ja auf Reisen bist. Und besser man gibt Bescheid, also meldet sich ab, denn sonst versucht das Arbeitsamt ja weiterhin zu vermitteln. Und macht Termine usw. Und wenn man dann nicht da ist, könnte es passieren, dass man zur Strafe das ALGI gestrichen bekommt.
  • Spätestens am ersten Tag, an dem du keine Arbeit mehr hast, also offiziell arbeitslos bist, musst du das beim Arbeitsamt melden. Und zwar auch persönlich. Das ist die zweite Voraussetzung dafür ALGI zu bekommen. Du gehst hin und sagst „Ich bin arbeitslos und habe auch noch keine Aussicht auf einen neuen Job.“ (Weil, ich will ja erst mal Reisen. Im besten Fall ist das Thema aber schon im ersten Gespräch mit dem Amt geklärt.) Ab diesem Tag beginnt dann auch die 3-monatige Speerfrist.
  • Merke: Arbeitslos ist man ab dem Tag, ab dem man nicht mehr zur Arbeit muss. Arbeitsuchend ist man schon vorher. Wichtiger Unterschied! Und beides muss angemeldet werden. In meinem Fall bin ich also ab dem 1. Februar 2018 arbeitslos.
  • Ich melde mich also (spätestens) am 1. Februar 2018 arbeitslos. Und am 2. Februar 2018 melde ich mich ab von arbeitsuchend, denn am 3. Februar beginnt unsere Reise. Die Reise hätte also nicht eher starten dürfen. Das ist wichtig, dass man daran denkt. Erst, wenn man offiziell arbeitslos ist und sich arbeitslos gemeldet hat, hat man auch Anspruch auf das ALGI.
  • Wenn ich nach vier Monaten wieder da bin, ist auch die 3-monatige Sperrfrist vorbei. Ich gehe also direkt wieder zum Arbeitsamt und melde mich wieder arbeitsuchend. Denn jetzt bin ich bereit für einen neuen Job. Und dann bekomme ich ab diesem Tag auch ALGI.
  • Dieser Anspruch auf ALGI besteht (wenn man alles richtig gemacht hat) für vier Jahre. Wenn du also erst nach vier Jahren von deiner Reise wiederkommst, kannst du auch noch ALGI beantragen.
  • Krankenkasse: Du bist die ersten vier Wochen deiner Arbeitslosigkeit noch krankenversichert. Danach bist du ja spätestens eh auf Reisen und brauchst eine Auslandskrankenversicherung. Sobald du wieder da bist und dich beim Arbeitsamt gemeldet hast, wird auch die Krankenversicherung für dich übernommen (Allerdings nur, wenn du auch Anspruch auf Arbeitslosengeld hast! Deshalb unbedingt zum Amt gehen und alles abklären. Die Sperrfrist ist ausgenommen, heißt auch wenn man für eine Zeit gesperrt ist, werden trotzdem die Sozialleistungen übernommen). Übrigens wird auch in die Rentenkasse weiter eingezahlt. Zwar nur ein kleiner Teil, aber immerhin.
  • Also wichtig: Fristen einhalten und ehrlich sein!

Das soweit zur Theorie.

Die Praxis sieht bisher so aus:

  • Ich habe am 25.10.2017 gekündigt. Zum 31.01.2018 (Ich habe eine 3-monatige Kündigungsfrist.)
  • Am 28.10.2017 habe ich mich online arbeitsuchend gemeldet und eine Bestätigungsmail dafür erhalten.
  • Am 09.11.2017 habe ich die erste Post von der Arbeitsagentur erhalten mit Dingen wie Kundennummer, Merkblatt “Was ist zu tun.” und diversen Flyern.
  • Am 10.11.2017 habe ich mal angerufen, weil ich mir nicht sicher war, ob ich den Termin vereinbaren muss oder ob die Arbeitsagentur sich bei mir meldet. Und es ist so, dass ich einen Termin per Post zugeschickt bekomme. Dieser wird am 15.12.2017 sein. Mir wurde schon gesagt, dass ich mich dann auch gleich schon arbeitslos melden kann. Dann müsste ich nicht am 01.02.2018 wieder hin. Sehr gut!
  • Ich bin jetzt also gespannt auf den Termin und werde dann berichten …

Aktualisierung am 21.12.:

Mein Termin

Ich hatte letzten Freitag meinen Termin und eigentlich war alles recht entspannt. Hat auch nur 20 min. gedauert und ich war wieder draußen. Ich habe zunächst mal erzählt, warum ich gekündigt habe und was ich mir so für nach der Reise vorstelle. Ich wurde dann aufgeklärt über die Sperrfrist und dass ich, wenn ich mich nicht in Deutschland befinde, auch keinen Anspruch habe. Wusste ich ja schon.

Ich soll aber auf jeden Fall vor der Reise schon mal den Antrag auf Arbeitslosengeld I ausfüllen und einreichen. Nach der Reise soll ich dann wiederkommen und mich wieder melden. Meine Sachbearbeiterin hat mich dann auch schon zum 1. Februar arbeitslos gemeldet und mich zum 2. Februar wieder abgemeldet. Ich brauche also vor unserer Reise nicht mehr hin. Sehr gut.

Wenn ich wieder da bin, muss ich mich wieder persönlich arbeitslos und arbeitssuchend melden und habe dann auch wieder Anspruch. Alles weitere besprechen wir dann. Jetzt lohnt es sich noch nicht, sagte sie. Dann hat sie mir noch eine schöne Reise gewünscht und ich konnte gehen.

Also eigentlich erst mal easy.

Antrag auf ALG I

Sowas mache ich ja nicht gerne. Ihr vielleicht? Es werden schon sehr viele Fragen gestellt, z.B. warum man gekündigt hat und was man alles dafür getan hat, dass es nicht dazu kommt usw. Ich hab einfach ehrlich alles eingetragen (ich hatte noch andere Gründe als das Nicht-Genehmigte Sabbatical) und hoffe, dass das so ok ist. Und man muss so einiges anhängen, diverse Nachweise und die Arbeitsbescheinigungen der letzten 5 Jahre (diese sind vom Arbeitgeber auszufüllen). Wenn man also nur 4 Jahre im letzten Unternehmen gearbeitet hat, braucht man auch noch eine Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber davor. Doof.

Ich hab aber alles zusammenbekommen und gestern (20.12.) den Antrag versendet. Kann man alles online machen. Das ist tatsächlich sehr praktisch.

Jetzt hoffe ich, dass alles glatt geht.

Es kann wohl sein, dass ich nach der Reise noch einen Folgeantrag einreichen muss, denn es könnte ja sein, dass sich in der Zwischenzeit etwas geändert hat. Das werde ich dann sehen und berichte natürlich.

Wie das übrigens mit der Krankenversicherung so läuft, kannst du hier nachlesen: (Auslands-) Krankenversicherung

Aktualisierung am 9.1.2018:

Letzte Woche am 2.1. kam schon der Bewilligungsbescheid. Dort steht drin, dass ich ab dem 1.2. Anspruch auf Leistungen habe. Allerdings tritt zunächst, aufgrund meiner Eigenkündigung, eine Sperrzeit von 90 Tagen ein. In dieser bin ich aber trotzdem krankenversichert: vom 1. Februar bis 28. Februar bei der TK direkt, aufgrund der vierwöchigen Nachversicherung, die für gesetzlich Versicherte besteht und ab 1. März dann über die Agentur für Arbeit, die dann die Beiträge an die TK zahlt.

Rentenversichert ist man in der Sperrzeit nicht, aber dann in der Zeit, wenn man ALGI bezieht.

ALG I würde ich dann ab dem 25. April bekommen. Wenn ich denn in Deutschland wäre. Heißt, ich müsste in den nächsten Tagen ja auch noch ein Schreiben über meine Abmeldung bekommen. (Ab dem 2.1. bin ich ja wieder abgemeldet.)

Ich berichte 🙂

Aktualisierung am 24. Juli 2018:

So, ich bin wieder da 🙂 Schon etwas länger. Also seit Ende Mai. Und ich habe jetzt alle nötigen Infos für dich wie das mit der Agentur für Arbeit (es heißt ja eigentlich nicht mehr Arbeitsamt) weitergegangen ist.

27. Mai: Ich bin wieder in Deutschland gelandet.

28. Mai: Ich gehe direkt zum Amt, weil ich vor allem darüber krankenversichert sein möchte (kostet sonst 180€/Monat ohne Einkommen).

Ich habe keinen Termin, warte aber nur ca. ne halbe Stunde. Ich werde angemeldet und bekomme gesagt, dass ich den Antrag auf ALG I nochmal ausfüllen muss. Mein Berater würde sich dann kurzfristig bei mir melden. Das wars auch schon.

Ich gehe nach Hause und fülle den Antrag online ein zweites Mal aus. Das gestaltet sich etwas schwierig, weil der Antrag auf Antragserstaussteller ausgerichtet ist. Die Daten vom ersten Mal, die ja im Prinzip immer noch stimmen, kann ich nicht mehr eintragen. Nachdem ich mich erkundigt habe, weiß ich, dass ich bei “Erster Tag derArbeitslosigkeit” nun den 28.5. eintragen muss. Ansonsten trage ich vieles doppelt ein, was ich beim ersten Mal auch schon eingetragen habe. Den Sinn habe ich nicht verstanden. Es folgt eine Meldung, dass ich die Fristen nicht eingehalten habe und evtl. für ein paar Tage gesperrt werde. Klar, passt ja jetzt auch alles nicht mehr. Für die Leute, die mal kurz ‘ne Pause einlegen, passt der Antrag so gar nicht. Na ja, ich trage in ein Textfeld ein wie es denn alles gewesen ist und vertraue darauf, dass das schon laufen wird.

01. Juni: Der Bewilligungsbescheid ist schon da. Krass, das ging schnell. Alles glatt gegangen. Läuft. Jetzt muss ich also nur noch auf einen Termin warten und mir überlegen, was ich denn jetzt so machen will.

24. Juli: Bis Mitte Juli hat sich noch immer niemand bei mir gemeldet, also rufe ich selbst mal an. Ich will ja zeigen, dass ich aktiv bin und außerdem möchte ich eine Weiterbildung machen. Aber auch das scheint zu laufen. Ich bekomme ohne Probleme einen Bildungsgutschein zugeschickt. Diesen muss das Unternehmen, welches die Weiterbildungsmaßnahme anbietet, ausfüllen und zurückschicken. (Darauf muss man achten, dass das Unternehmen auch trägerzertifiziert ist.) Diesen gebe ich nun zusammen mit einem Formular morgen ab. Ich bin gespannt, ob das alles klappt.

25. Juli: War alles super easy. Es wurde nur kurz kontrolliert, ob alles richtig ausgefüllt wurde, dann wurde mir noch “Viel Erfolg” gewünscht und ich durfte wieder gehen. Und jetzt freue ich mich auf meine Weiterbildung 🙂

Liebe Grüße

Romy

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